Nürnberger Ketzerprozesse

gegen Kindermordgegner

EINE KETTE VON RECHTSBEUGUNGEN

II.4.j. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Revision

 

Staatsanwaltschaft bei dem

Bayer. Obersten Landesgericht

Gz.: ObSs (R) 358/99

I. Dr. L e r l e Johannes  wegen Beleidigung;

Revision des Angeklagten

 

1 . Mit der zulässigen Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des materiellen Rechts.

Das Rechtsmittel ist offensichtlich unbegründet. Die .Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Insbesondere befaßt sich das Urteil des Landgerichts erschöpfend mit der Frage der Verfolgung berechtigter Interessen und dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Das Ergebnis hierzu ist rechtlich nicht zu beanstanden und wird durch die Ausführungen des Revisionsführers nicht erschüttert.

 

2. Es wird beantragt,

 

die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. November 1998 durch Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet kostenpflichtig zu verwerfen.

 

II. Mit Akten

an den Vorsitzenden des 5. Strafsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts München

 

München, 15.4.1999

gez.Diehl

Oberstaatsanwalt